Pflegegrad beantragen
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Anschließend prüft der Medizinische Dienst oder ein anderer unabhängiger Gutachter, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten beeinträchtigt sind.
BMG-AntragsverfahrenWir geben eine erste Orientierung zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Wohnraumanpassung. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Pflegekasse.
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Kombinationsleistung miteinander verbunden werden.
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Pflegesachleistung bis | Entlastungsbetrag bis |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge 2026. Angaben ohne Gewähr.
Für Maßnahmen, die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person bezuschussen.
Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Gesamtzuschuss bis zu 16.720 Euro betragen. Wichtig ist, den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu klären.
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Brauchen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades, bei Unterlagen oder bei der Frage, welche Leistung zu Ihrer Situation passt? Sprechen Sie uns an.
Aktuelle Leistungsbeträge und Voraussetzungen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Zum BMG-RatgeberHier Broschüre BMG Pflegeleistungen herunterladen.
PDF herunterladenWelche Leistung passt, hängt vom Pflegegrad, der häuslichen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die folgenden Informationen geben eine erste Orientierung für Familien in Böblingen, Sindelfingen, Stuttgart und im direkten Umland.
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Anschließend prüft der Medizinische Dienst oder ein anderer unabhängiger Gutachter, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten beeinträchtigt sind.
BMG-AntragsverfahrenPflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 131 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und kann für qualitätsgesicherte beziehungsweise anerkannte Leistungen eingesetzt werden.
Gesetzestext öffnenFür Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Verhinderungspflege beim BMGOb eine Haushaltshilfe finanziert werden kann, hängt von der Art der Leistung, dem Pflegegrad und der Anerkennung ab. Wir klären vor Beginn, welche Abrechnungsmöglichkeiten grundsätzlich bestehen.
Haushaltshilfe ansehenJe nach Pflegegrad, Anspruch und Leistung kann eine Abrechnung oder Erstattung über unterschiedliche Pflegekassen möglich sein.




































Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Diese beauftragt anschließend den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung.
Die Pflegekasse kann bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person gewähren.
Nein. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Pflegekasse oder Behörde. Wir helfen bei der Orientierung und Vorbereitung.
Wir hören zu, klären Ihren Bedarf und finden gemeinsam eine passende Lösung.