Zuschüsse & Fördermöglichkeiten in der ambulante Pflege

Krankenkasse

Die Pflegekasse gewährt pflegebedürftigen Personen umfassende Unterstützung im Rahmen der ambulanten Pflege durch verschiedene Leistungen. Die beiden Hauptformen dieser Unterstützung sind die Pflegesachleistung und das Pflegegeld, von denen der Pflegebedürftige nach eigenem Ermessen wählen kann.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir eine Übersicht erstellt, um einen direkten Vergleich bezüglich der Höhe der jeweiligen Leistungen zu ermöglichen.

Pflegekasse

Die Pflegekasse deckt in der Regel den Großteil der Leistungen im Bereich ambulanter Pflege ab, einschließlich Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Pflegehilfsmittel. Trotzdem ist es wichtig zu betonen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht immer sämtliche Kosten zu 100% übernimmt. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig zusätzliche Absicherungen in Erwägung zu ziehen, beispielsweise durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.

Eigenanteil

Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten für die häusliche Pflege zu decken, tragen die Pflegebedürftigen selbst die Verantwortung. Eigenständig müssen sie die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegekasse und den tatsächlichen Kosten der ambulanten Pflege übernehmen.

Falls weder die Rente noch das Vermögen ausreichend sind und die finanziellen Rücklagen erschöpft sind, könnten auch die Angehörigen zur Finanzierung herangezogen werden.

Weitere Zuschussmöglichkeiten

Hilfe zur Pflege

Wenn die finanziellen Ressourcen des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen erschöpft sind, bietet sich die Option, einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Dieser Antrag kann unkompliziert über das zuständige Amt für Soziales eingereicht werden und sollte rechtzeitig erfolgen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungen nicht rückwirkend gewährt werden, sondern erst nach Bekanntwerden des Bedarfs ausgezahlt werden.

Pflegezusatzversicherung

Eine weitere Möglichkeit, um die finanzielle Kluft bei der häuslichen Pflege zu überbrücken, bietet die Pflegezusatzversicherung. Um von den Leistungen der Versicherung profitieren zu können, ist es entscheidend, diese frühzeitig abzuschließen. Im Falle bereits bestehender Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann die Aufnahme in die entsprechende Versicherung erschwert oder sogar gänzlich verwehrt werden.

ÜBERSICHT DER PFLEGELEISTUNGEN

Die Pflegekasse gewährt pflegebedürftigen Personen umfassende Unterstützung im Rahmen der ambulanten Pflege durch verschiedene Leistungen. Die beiden Hauptformen dieser Unterstützung sind die Pflegesachleistung und das Pflegegeld, von denen der Pflegebedürftige nach eigenem Ermessen wählen kann.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir eine Übersicht erstellt, um einen direkten Vergleich bezüglich der Höhe der jeweiligen Leistungen zu ermöglichen.

Pflegesachleistungen Pflegegeld
Pflegegrad 1 0,- € 0,- €
Pflegegrad 2 761,- € 332,- €
Pflegegrad 3 1.432,- € 573,- €
Pflegegrad 4 1.778,- € 765,- €
Pflegegrad 5 2.200,- € 947,- €

VERÄNDERUNG DES WOHNUMFELDES

Wenn ein älterer Mensch zum Pflegefall wird und den Wunsch hegt, möglichst lange in den eigenen vier Wänden betreut zu werden, empfiehlt es sich in vielen Fällen, das Wohnumfeld entsprechend anzupassen. Dabei steht die Sicherheit des Pflegebedürftigen im Vordergrund.

Um solche Anpassungen zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verbesserung des Wohnumfelds bei der Pflegekasse zu stellen. Bei Bewilligung dieses Antrags gewährt die Pflegekasse eine Unterstützung von bis zu 4.000€ für Umbaumaßnahmen zur Ermöglichung der häuslichen Pflege.

Die Voraussetzung für die Unterstützung seitens der Kasse ist, dass die Umbauten dazu beitragen, die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern und/oder die Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen zu fördern. Beispiele für derartige Maßnahmen sind der Umbau des Badezimmers oder die Installation eines Treppenlifts.

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt üblicherweise erst nach Abschluss der Umbaumaßnahmen, sobald die tatsächlich entstandenen Kosten nachgewiesen werden können.

Im Falle einer wesentlichen Veränderung des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen, die erneute Umbaumaßnahmen erfordert, besteht die Möglichkeit, erneute Zuschüsse von der Pflegekasse zu erhalten.

Auch Senioren-Wohngemeinschaften können finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen beantragen, wobei die Obergrenze bei 16.000€ liegt. Falls die WG mehr als vier Bewohner hat, werden die Kosten für Umbauten normalerweise anteilig auf die entsprechenden Versicherungsträger verteilt.

Um den Wunsch nach häuslicher Pflege zu erfüllen, stehen zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite, um die beste Finanzierungsoption für Ihre individuelle Situation zu ermitteln.

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